Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer KI-erzeugte oder wesentlich KI-veränderte Bilder beruflich veröffentlicht, muss sie sichtbar kennzeichnen. Dieses Werkzeug setzt den Hinweis mit den offiziellen EU-Symbolen auf bis zu 50 Bilder und exportiert sie einzeln oder als Paket. Nichts wird hochgeladen.
Vier Fragen, danach eine unverbindliche Orientierung. Keine Rechtsberatung.
Veröffentlichst du das Bild beruflich oder im Namen einer Organisation?
Zeigt es echte oder plausibel wirkende Personen, Orte, Dinge oder Ereignisse?
Könnte jemand das Bild fälschlich für echt halten?
Ist es eindeutig künstlerisch, satirisch oder fiktiv?
Die Einstellungen gelten für alle geladenen Bilder.
AI Generated für vollständig erzeugte Inhalte, AI Modified für veränderte. Beide bringen ihren Text mit und stehen für sich. Das Grundsymbol ist für eigene Beschriftung gedacht, dann erscheint rechts das Textfeld. Schwarz oder weiß wählt das Werkzeug passend zum Stil. Neuere Fassungen findest du bei der EU-Kommission.
Die EU empfiehlt Symbol und kurzen Text zusammen. Im Nutzertest wurde die Kombination deutlich besser verstanden als das Symbol allein. Nutze einfache Sprache und keine anderen Abkürzungen als KI.
Ziehen, klicken oder mit Strg und V einfügen. Bis zu 50 Dateien.
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Die EU-Symbole stammen von der Europäischen Kommission und sind zur freien Verwendung ohne Namensnennung bereitgestellt. Orientierung an Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, anwendbar seit 2. August 2026. Dieses Werkzeug ersetzt keine Rechtsberatung.