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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Schulungen (Starter-Sessions, Kompakt-Workshops, Trainingstage) und für Enablement-Projekte (Werkleistungen in definierten Paketen), die Sascha Scheffler unter rhAInhessen Consulting anbietet. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmen, Selbstständige und öffentliche Auftraggeber, nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Stand: Juli 2026.

Teil A · Allgemeines

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sascha Scheffler, rhAInhessen Consulting, Mainzer Straße 24, 55232 Alzey, und dem Auftraggeber über die folgenden Leistungsarten: erstens Schulungsleistungen, also Starter-Sessions, Kompakt-Workshops, Trainingstage und vergleichbare Formate (Teil B), und zweitens Enablement-Projekte, also Werkleistungen wie Workflow-Automation, KI-Systeme und Enablement-Sprints, die in definierten Paketen erbracht werden (Teil C). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen diesen Bedingungen vor.

2. Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot annimmt oder einer Terminbestätigung in Textform zustimmt, die Termin, Format, Leistungsumfang und Preis benennt. Bei Enablement-Projekten erfolgt die Beauftragung je Iteration, also als Bündel inhaltlich zusammengehöriger Epics, oder als einzelnes Epic. Der beauftragte Umfang wird zu Beginn gemeinsam in Epics und User Stories heruntergebrochen. Bei längerer Laufzeit werden die Epics üblicherweise so geschnitten, dass je Monat mindestens ein abnahme- und abrechnungsfähiges Epic entsteht. Eine Verpflichtung zur Beauftragung weiterer Iterationen besteht zu keinem Zeitpunkt, die Entscheidung darüber liegt vollständig beim Auftraggeber. Die anschließende Rechnungsstellung dokumentiert den bereits geschlossenen Vertrag, sie begründet ihn nicht neu.

3. Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang, insbesondere Dauer, Format, Teilnehmerzahl bei Gruppensessions und behandelte Inhalte, ergibt sich aus der jeweiligen Terminbestätigung oder dem individuellen Angebot. Bei Enablement-Projekten wird der Leistungsumfang durch Epics und User Stories mit messbaren Akzeptanzkriterien beschrieben. Eine User Story beschreibt präzise, wer welchen Bedarf hat und welchen Zweck die Lösung erfüllen soll, sie ist der kleinste, einzeln umsetzbare Leistungsbestandteil und ihre Akzeptanzkriterien sind der verbindliche Maßstab für die Abnahme. Ein Epic bündelt inhaltlich zusammengehörige User Stories und ist der kleinste abnahme- und abrechnungsfähige Leistungsabschnitt. Eine Iteration ist ein Bündel inhaltlich zusammengehöriger Epics, das gemeinsam beauftragt wird, die Abnahme erfolgt gleichwohl je Epic. Änderungen der Teilnehmerzahl bei Gruppensessions werden vor dem vereinbarten Termin abgestimmt und können den Preis anpassen.

Teil B · Schulungen

4. Preise und Zahlung bei Schulungen

Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Terminbestätigung. Die Zahlung ist im Voraus fällig, spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Termin. Bei kurzfristigeren Buchungen ist die Zahlung mit Zugang der Rechnung fällig. Der Termin gilt als gesichert, sobald die Zahlung vollständig eingegangen ist, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

5. Umbuchung, Rücktritt und Nichterscheinen

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen möglich. Bei Absage bis 48 Stunden vor dem Termin wird die bereits geleistete Zahlung vollständig zurückerstattet oder auf Wunsch des Auftraggebers auf einen neuen Termin angerechnet. Bei Absage oder Nichterscheinen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin entfällt der Anspruch auf Rückerstattung. Eine Umbuchung ist in diesem Fall nach individueller Absprache möglich, jedoch nicht geschuldet.

Fällt der Termin aus Gründen aus, die Sascha Scheffler zu vertreten hat, etwa wegen Krankheit, wird ein Ersatztermin angeboten oder die Zahlung vollständig zurückerstattet. Wird eine Remote-Session durch technische Störungen unterbrochen, die keine der Parteien zu vertreten hat, wird die verbleibende Zeit zeitnah nachgeholt.

6. Mitwirkungspflichten bei Schulungen

Für Workshops, die technische Systeme des Auftraggebers einbeziehen, etwa n8n-Instanzen oder KI-Umgebungen, stellt der Auftraggeber die erforderlichen Zugänge rechtzeitig vor dem Termin zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Zugänge oder Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, begründen keinen Anspruch auf Verlängerung der Session ohne zusätzliche Vergütung.

Teil C · Enablement-Projekte

7. Agile Zusammenarbeit in Paketen

Enablement-Projekte werden agil und in aufeinander aufbauenden Epics erbracht. Die Parteien konkretisieren den Leistungsgegenstand der beauftragten Iteration gemeinsam über Epics und User Stories mit Akzeptanzkriterien, üblicherweise in einem Kickoff zu Beginn. Die Entscheidung über die Beauftragung jeder weiteren Iteration liegt vollständig beim Auftraggeber und kann nach Abschluss und Abnahme der vorausgehenden Iteration neu getroffen werden, vorab oder im Nachgang. Sascha Scheffler erbringt die Leistungen als selbständiger Freiberufler mit eigenem Werkzeug und eigener Methode, nicht weisungsgebunden und nicht in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert.

8. Vergütung bei Enablement-Projekten

Die Vergütung ist ein Festpreis je Epic. Bei Beauftragung einer Iteration ergibt sich der Gesamtpreis aus den Festpreisen der enthaltenen Epics oder aus einem vereinbarten Paketpreis der Iteration, der auf die Epics aufgeteilt wird. Der Festpreis deckt die im Epic definierten User Stories vollständig ab, eine Abrechnung nach Zeitaufwand findet nicht statt. Wird ein Epic mit geringerem Aufwand fertiggestellt, bleibt der Festpreis unverändert, dasselbe gilt bei höherem Aufwand innerhalb des vereinbarten Umfangs. Leistungen außerhalb der vereinbarten User Stories werden nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform als eigenes Epic oder eigene Iteration beauftragt und vergütet. Der Festpreis eines Epics wird mit dessen Abnahme fällig und wird separat in Rechnung gestellt, bei monatlich geschnittenen Epics entsteht so ein monatlicher Abrechnungsrhythmus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

9. Abnahme

Die Abnahme erfolgt je Epic als kleinstem abnahmefähigem Leistungsabschnitt. Maßstab der Abnahme sind ausschließlich die vereinbarten User Stories mit ihren Akzeptanzkriterien, weitere oder abweichende Kriterien finden keine Anwendung. Ein Epic ist abnahmereif, sobald die Akzeptanzkriterien sämtlicher zugeordneter User Stories erfüllt sind. Sascha Scheffler zeigt die Abnahmereife in Textform an und fordert zur Abnahme auf. Der Auftraggeber erklärt die Abnahme in Textform oder über ein gemeinsam geführtes Abnahme-Board, in dem die User Stories nach erfolgreichem Test einzeln bestätigt werden. Die Bestätigung einzelner User Stories dokumentiert den Fortschritt und entlastet die jeweilige Leistung, abgenommen und abgerechnet wird je Epic. Der jeweilige Stand des Boards dient als Abnahmeprotokoll.

Wegen unerheblicher Mängel, die die Funktionsfähigkeit der Leistungsergebnisse nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, wird die Abnahme nicht verweigert, es sei denn, sie führen in ihrer Summe zu einem wesentlichen Mangel. Unerhebliche Mängel werden in der Abnahmeerklärung festgehalten und im Rahmen der Gewährleistung beseitigt. Erklärt der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung weder die Abnahme noch verweigert er sie unter Angabe mindestens eines Mangels, gelten die Leistungsergebnisse einschließlich etwaiger Dokumentation als abgenommen. Auf diese Folge wird in der Abnahmeaufforderung hingewiesen. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegene Mängel gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Einschränkung.

10. Mitwirkungspflichten bei Enablement-Projekten

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen aus seinem Verantwortungsbereich, mindestens eine für die Projektdurchführung zuständige Ansprechperson und die erforderlichen Zugänge zur Verfügung, insbesondere zu den einzusetzenden Systemen und Schnittstellen. Eigentümer und Vertragspartner sämtlicher Zugänge, Lizenzen und Abonnements ist der Auftraggeber. Für die Verfügbarkeit, Stabilität und Funktionsfähigkeit von Drittanbieter-Systemen und deren Schnittstellen wird keine Gewähr übernommen, der Auftraggeber ist für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit seiner eigenen Systeme verantwortlich. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Sascha Scheffler.

Teil D · Gemeinsame Bestimmungen

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene geschäftliche Informationen vertraulich und geben sie nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter. Internes Firmenwissen des Auftraggebers, das bei der Leistungserbringung bekannt wird, wird nicht an Dritte weitergegeben und nicht für andere Auftraggeber verwendet. Dies gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig ohne Vertraulichkeitspflicht erlangt wurden.

12. Nutzungsrechte

Grundsatz. Es werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt, eine Übertragung des geistigen Eigentums findet nicht statt. Wiederverwendbare Bausteine, Muster, Vorlagen und Methoden, die nicht auf vertraulichem Firmenwissen des Auftraggebers beruhen, dürfen von Sascha Scheffler für andere Projekte und Auftraggeber weiterverwendet und weiterentwickelt werden.

Schulungsunterlagen. Bereitgestellte Unterlagen, Vorlagen, System-Prompts und Übungsdateien verbleiben beim Auftraggeber und dürfen von ihm zeitlich unbegrenzt für eigene interne Zwecke genutzt werden (einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht). Eine Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung sowie jede kommerzielle Verwendung, insbesondere der Weiterverkauf oder der Einsatz für eigene Trainingsangebote, sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet. Das geistige Eigentum an Unterlagen, Methodik und Vorlagen verbleibt bei Sascha Scheffler, deren Weiterverwendung und Weiterentwicklung für andere Auftraggeber bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Enablement-Arbeitsergebnisse. An individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Workflows, Konfigurationen, Prompts und Dokumentationen, erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für interne Zwecke.

Vorbestehende Entwicklungen. Soweit auf vorbestehende eigene Entwicklungen, Bibliotheken, Vorlagen oder Methoden zurückgegriffen wird, verbleiben die vollständigen Rechte hieran bei Sascha Scheffler. Der Auftraggeber erhält insoweit ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.

Drittkomponenten. Eingesetzte Drittkomponenten und Dienste stehen nicht im Eigentum von Sascha Scheffler. Für sie gelten ausschließlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.

Erfahrungswissen. Das bei der Leistungserbringung gewonnene allgemeine Erfahrungswissen darf frei verwendet werden, soweit dabei kein vertrauliches Firmenwissen des Auftraggebers offengelegt wird.

13. Unterauftrag und Kooperationen

Leistungen können auch im Unterauftrag für andere Berater, Trainer und Akademien erbracht werden, auf Wunsch unter deren Marke. Vertragspartner des Endkunden ist in diesem Fall ausschließlich der jeweilige Kooperationspartner, diesem gegenüber gelten diese Bedingungen entsprechend. Auch im Unterauftrag handelt Sascha Scheffler als selbständiger Freiberufler mit eigener Methode und eigenem Werkzeug, nicht weisungsgebunden und nicht in die Organisation des Kooperationspartners eingegliedert. Vertraulichkeit und Nutzungsrechte nach diesen Bedingungen gelten im Verhältnis zum Kooperationspartner entsprechend.

14. Haftung

Es wird gehaftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Empfehlungen und Priorisierungen, die im Rahmen von Schulungen oder Enablement-Projekten erarbeitet werden, sind fachliche Einschätzungen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Sascha Scheffler in Alzey. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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